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D&O Versicherung (Geschäftsführerhaftpflicht)

Auch Manager machen Fehler!

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Die Geschäftsführerhaftpflicht oder Directors & Officers Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände bei Fehlentscheidungen. Irren ist menschlich, doch wenn ein Unternehmen Millionen verliert, werden Führungskräfte zur Zielscheibe. Sie haften persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt oder etwas vermeintlich falsch entschieden haben.

 

Die D&O Versicherung schützt Ihr Vermögen 


Die Geschäftsführerhaftpflicht verhindert, dass Sie für berufliche Entscheidungen den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen. Sie unterstützt Sie für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht.

Besprechen Sie diesen wichtigen Versicherungsschutz mit Ihrem Finanzexperten. Oder fordern Sie online ein unverbindliches Angebot an. Wir finden die für Sie geeignete Geschäftsführerhaftpflicht – zu Ihrem Schutz! 


D&O - Managerhaftpflicht

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nachbesserungen an.
Vertragsabschluss
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.
Fusion
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Genossenschaft entstanden sind.
Finanztransaktionen
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.
Gesellschaftergeschäftsführer
Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim GGF.
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