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Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Immer auf der sicheren Seite!

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt Unternehmer gegen Forderungen seiner Arbeitnehmer. Denn wenn es zu Streitigkeiten oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz kommt, können dem Kläger bzw. dem Beklagten hohe Prozesskosten und Sachverständigengebühren entstehen.

Diese übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Sie regelt auch das Mahnwesen bis hin zur Zwangsvollstreckung und spart Ihnen viel Zeit und Nerven. So können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, anstatt sich gegen Forderungen wehren zu müssen.

 

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Gewerblicher Rechtsschutz

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte - eine neue Maschine
Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue Blasdruck- Maschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation. Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln möchte die Geschäftsleitung von Rehwald Plastic die Sache zum Anwalt geben, damit Nachbesserung und Nutzungsausfall eingeklagt werden. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür eine Deckungszusage.
Steuer-Rechtsschutz vor Gericht - die Betriebsprüfung
Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reiseund Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage. Vor Gericht wird das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt. Die Firma unterliegt.
Antidiskriminierungs-Rechtsschutz - das Bewerbungsgespräch
Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen wäre. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständigen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.
Forderungsmanagement - der säumige Kunde
Der Pflasterbetrieb Erhardt hat den Hof von Familie Möller neu gepflastert. Für das benötigte Material ging man in Vorauslage. Trotz mehrfacher Mahnung zahlt die Familie Möller nicht. Dir Firma Erhardt gibt den Fall daher ans Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung, da die Möllers zu keiner außergerichtlichen Lösung zu bewegen sind. Für diese Dienstleistung entstanden der Firma Erhardt keine gesonderten Kosten.
Verwaltungs-Rechtsschutz - der Sonderverkauf
Eine Buchhandlung veranstaltet einen Mitternachtsverkauf zur Veröffentlichung des neuesten Bandes der Kultbuchserie „Ein Lied von Eis und Feuer“. Unmengen meist kostümierter Fans der Reihe belagern den Laden und den Bereich der Fußgängerzone davor. Da die Entscheidung für diesen Sonderverkauf erst recht kurzfristig fiel, konnte die Genehmigung vom Ordnungsamt nur per Fax eingeholt werden. Leider ist die Genehmigung bei der Bearbeitung der eingehenden Anwohnerbeschwerden dort nicht mehr auffindbar. Gegen den Buchladen wird ein Ordnungsgeld erhoben, das vorgelegte Fax als Eigenproduktion abgetan. Die Sache geht vor Gericht. Für die hier anfallenden Kosten erteilte der Rechtsschutzversicherer Deckungszusage. Die Buchhandlung erhielt Recht.

Produkt-Know-How

Für wen sind die Versicherungen?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen
Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
bzw. der Versicherten.

Wer ist versichert?
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor
Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig
sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer
zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang
konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die
sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Ver-sicherungsschutz.
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