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Die Zahnzusatzversicherung

Wenn die Zeit am Zahn nagt – weniger zahlen bei Zahnbehandlungen

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt beim Zahnarzt schon lange die so genannte „Regelversorgung“. Sie entspricht einer Standardtherapie, bei der für jeden Befund und dessen Behandlung ein fester Zuschuss von der Kasse gezahlt wird. Der Zuschuss in Form eines Euro-Festbetrages ist bundeseinheitlich geregelt und verbindlich für alle Kassen. 


Das heißt, die Zuzahlung orientiert sich am Problem: dem Zahn, der ersetzt werden muss  also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Unterschied besteht darin, dass sich der Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden kann, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Sie werden in der Regel rund 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Zahnersatz kostet nicht mehr die Welt!

Trotz der Bonusregelungen bei regelmäßigem Zahnarztbesuch reicht der Festzuschuss kaum, um sich beispielsweise im Alter einen ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz leisten zu können. Gold- oder Keramik-Inlays werden dann zum Luxusgut. Durch eine Zusatzversicherung können Sie die Kosten für eine aufwändige Zahnbehandlung unter Umständen deutlich reduzieren.

 

Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann bietet eine Zahnzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen vor allem einen Vorteil: Zahnersatz kostet nicht mehr die Welt! Ihre Leistungsansprüche erreichen das Niveau eines „Privatpatienten, wenn es z. B. um Brücken, Kronen oder Inlays geht.

Vergleichen Sie die Produkte gleich online oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler vor Ort. Dank individueller Tarifmodelle können wir eine Zahnzusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Fragen Sie uns nach den Rundum-Sorglospaketen rund um die Zähne!


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Zahnzusatzversicherung

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Zahnersatz
Frau N. hat legte immer großen Wert auf die Zahnpflege, benötigt aber trotzdem Zahnersatz. Mit dem Ergebnis ist sie sehr zufrieden, die Rechnung ist jedoch höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie allerdings selbst zahlen. Beispielrechung: Brücke: 700 €, verbl. Brücke: 1.000 €, Implantat: 1.600 €; Leistung der GKV: jeweils 350 €; Eigenanteil: 350 €, 650 bzw.€ 1.250 €
Vorsorgeuntersuchung
Bei einer Vorsorgeuntersuchung erfährt der Patient, dass zwei Füllungen ausgewechselt werden müssen. Da es größere Kauflächen sind, rät der Zahnarzt zu Inlays, die mehrere hundert Euro kosten. Seine gesetzliche Krankenkasse erstattet nur einen Festzuschuss, den Großteil der Kosten muss er selber übernehmen. Glücklicherweise hat Herr F. eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, welche für Inlays aufkommt.

Videos über Zahnzusatzversicherung

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rbb - Zahnzusatzversicherungen im Test




Ergo Direkt




Produkt-Know-How

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung?
Für jeden, der gesetzlich krankenversichert ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was versichert eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur geringe Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Versicherbar sind u. a. Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate. Der Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten. Wird die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig, greift der Versicherungsschutz auch vor Ablauf der acht Monate.
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