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Krankenzusatzversicherung stationär

Mehr Entscheidungsfreiheit im Krankenhaus

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Verbessern Sie Ihre Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt mit einer Krankenzusatzversicherung. So wählen Sie nicht nur selbst das Krankenhaus, Sie beziehen auch ein Ein- oder Zweibettzimmer. Darüber hinaus behandeln Sie der Chefarzt und Spezialisten, was in der gesetzlichen Krankenversicherung Mehrkosten verursacht.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot der Wirtschaftsexperten an, um Ihren Service für den stationären Bereich mit einer Krankenzusatzversicherung zu verbessern.


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Stationäre Zusatzversicherung

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte einen Arbeitskollegen, der vor einigen Tagen einen Herzinfarkt erlitt, im Krankenhaus. Während des Besuches fielen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei anderen Patienten ein Zimmer teilen und bekam kaum Schlaf. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren, um in einer solchen Situation in einem Ein- oder Zweibettzimmer in Ruhe genesen kann und vom Chefarzt behandelt wird.
Behandlung durch einen Spezialisten
Frau S. leidet seit langer Zeit unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele Ärzte aufgesucht, doch keine Behandlung und keine Therapie haben geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode, die nur von einem einzigen Spezialisten in Deutschland durchgeführt werden, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, lässt sie sich von ihm behandeln. Auch die freie Krankenhauswahl gehört zu den Bestandteilen der Zusatzversicherung.

Videos über Stationäre Zusatzversicherung

Hanse Merkur




UKV




Produkt-Know-How

Für wen ist Krankenzusatzversicherung - Stationär?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf die beste Versorgung Wert legt: Bessere Behandlung im Krankenhaus

Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss.
Was ist bei einer stationären Zusatzversicherung versichert?
Mit einer stationären Zusatzversicherung genießen Sie die freie Krankenhauswahl und werden als Privatpatient behandelt, auf Wunsch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer und schöpfen die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik aus. Darüber hinaus ist u. a. Folgendes versicherbar: Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, Vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, sowie individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie von der Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Wird die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig, so greift der Versicherungsschutz auch vor Ablauf der drei Monate.
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