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Pflegeversicherung

Ihr Mitspracherecht im Pflegefall

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Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die einspringt, sobald Sie Pflege benötigen. Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland finanzieren das gesetzliche Pflegesystem, wie bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die vom Gesetzgeber festgelegten Beitragssätze decken jedoch selten die individuellen Pflegekosten. Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist zur Finanzierung eines Pflegefalls unbedingt empfehlenswert.

Anhand einer Gesundheitsprüfung und allgemeiner Informationen legt das Versicherungsunternehmen einen persönlichen Beitragssatz fest. Er steht in Relation zum jeweiligen Risiko einer Pflegebedürftigkeit. Je früher Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, umso geringer sind die Beitragssätze. Was zählt, sind das junge Alter, eine gute Gesundheit und die lange Vertragslaufzeit.

Die Pflegeversicherung flexibel gestalten

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidet der Gesetzgeber über Leistungshöhe und Art der Pflege, basierend auf der ermittelten Pflegestufe. Familienmitglieder können Pflegegeld beantragen, wenn sie sich selbst um den Angehörigen kümmern. Alternativ wird über einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Pflegeheim entschieden. Dennoch entsteht meist eine finanzielle Lücke, die Sie mit einer privaten Pflegeversicherung schließen können. Wie, wo und von wem Sie gepflegt werden wollen, entscheiden Sie im Voraus selbst.

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Versicherungsmakler vor Ort, um eine ideale Lösung für Ihre Familie zu finden. Oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, und vergleichen Sie selbst die verschiedenen Tarifmodelle. Mit einer privaten Pflegeversicherung entlasten Sie Ihre Kinder und sorgen für bessere Leistungen im Alter.


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Pflege Zusatzversicherung

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Pflegeheim
Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause so unglücklich, dass sie nicht mehr alleine aufstehen konnte. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt erfährt sie, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da ihre Kinder alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und ihre Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für ihre Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.
Schlaganfall
Herr M. ist 45 Jahre alt und erlitt vor kurzem einen Schlaganfall. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, mit der die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar ist.

Videos über Pflege Zusatzversicherung

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung




Kurzinfo




Lustig: Altenheim oder Aida




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