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Private KFZ-Versicherung

Immer sicher unterwegs

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Die Private KFZ-Versicherung schützt Ihren Wagen gegen teure Überraschungen. Unfälle verursachen hohe Kosten; aber auch bei Schäden durch Diebstahl, Marderbisse, Glasbruch oder Wildunfälle muss eine Autoversicherung leisten.

Denn der Privatwagen ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, und oft auch der Berufsausübung. Jeder Autofahrer muss sein Auto versichern. Daran führt kein Weg vorbei. An hohen Prämien schon! Dabei müssen Versicherte aber auch den Versicherungsumfang im Auge behalten. Denn billig ist nicht gleich günstig. 

Vergleichen Sie Policen online oder kontaktieren Sie Ihren Wirtschaftsexperten vor Ort. Wir wissen, welche Versicherung schnell für einen Schaden geradesteht und helfen bei der Abwicklung im Schadensfall. Denn mit einer guten Privaten KFZ-Versicherung gehen Sie auf Nummer sicher im Straßenverkehr. 


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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall
Bei Glatteis kam Herr R. mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise rammte er dabei einen anderen PKW, dessen Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Sie mussten ausgetauscht und neu lackiert werden; der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 Euro geschätzt. Die Regulierung übernahm Herrn R.s KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges kostete 2.500 Euro. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung selbst bezahlen.
Wildunfall
Bei der Fahrt durch ein Waldgebiet sah Frau P. plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn laufen. Sie konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, und bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 Euro geschätzt.
Glasbruch
Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Vor ihm verlor ein Fahrzeug einen Stein, der auf Herrn T.s Windschutzscheibe aufschlug und einen Sprung hinterließ. Die Scheibe riss, und der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.
Hagelschlag
Während Frau S. Einkäufe erledigte, kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die großen Hagelkörner hinterließen auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, konnte sie aus finanziellen Gründen den Schaden nicht sofort beheben lassen.
Diebstahl
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause; seinen PKW parkte er am Straßenrand. Am nächsten Morgen stellte er den Diebstahl des Fahrzeuges fest. Obwohl er sofort die Polizei informierte, blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 Euro geschätzt.

Videos über Autoversicherung

Stiftung Warentest




Produkt-Know-How

Kraftfahrtversicherung - Defintion
Die KFZ-Versicherung beinhaltet die Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug. In Deutschland gilt die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge als Pflichtversicherung. Oft wird auch die Insassenunfallversicherung als Teil der Kraftfahrtversicherung angesehen. Die Pflichten des Versicherungsnehmers sind in den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherung Bedingungen (AKB) nachzulesen. Dabei lassen sich folgende Pflichten unterscheiden: Gebrauchs- und Schadenfallpflichten. Eine Verletzung der Pflichten kann bei Vorsatz zu einer kompletten Versagung des Versicherungsschutzes, bei grober Fahrlässigkeit zu einer Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Sachschäden, die durch die normale Abnutzung des PKWs entstanden sind.
Kraftfahrtversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie gehört zum Auto wie Räder und Motor: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für jeden Kfz-Halter gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert im Falle eines Unfalles den Schadenersatz für das Unfallopfer. Und sie garantiert dem Schadenersatzpflichtigen, dass er durch die Ersatzleistung nicht an den Rand des finanziellen Ruins gerät. Denn wer einen Schaden verursacht, der haftet laut Gesetz für die Folgen: In unbegrenzter Höhe, mit vorhandenem und zukünftigem Vermögen.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Fahrzeugnutzung (z. B. KM-Leistung pro Jahr, Fahreralter, Beamte) und dem Schadenfreiheitsrabatt (ergibt sich aus den schadenfreien Jahren). Je länger die Schadenfreiheit , desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.
Kraftfahrtversicherung - Kasko-Versicherung
Achten Sie auf den Abschluss einer Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug. Denn dann sind nicht nur fremde Schäden - durch die Kfz-Haftpflichtversicherung - sondern auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt.

Beim Kaskoschutz unterscheiden die Versicherer zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung ist vor allem für ältere Fahrzeuge mit geringerem Wiederbeschaffungswert sinnvoll. Sie leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer, Schmorbrände, Kabelbrände, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Auch bei Unfällen und Beschädigungen durch Haarwild springt die Teilkaskoversicherung ein. Je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs kann der Halter eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbaren und so bei den Prämien sparen.

Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder neuwertige Fahrzeuge. Sie bietet neben dem Schutz der Teilkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto und bei Schäden durch höhere Gewalt umfassenden Versicherungsschutz. Auch mutwillige Beschädigungen des Fahrzeugs durch Dritte sind eingeschlossen.

Genießen Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, gilt beim Abschluss einer Kaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung schützt besser als nur eine Teilkaskoversicherung. Und der Beitrag für den Vollkaskoschutz ist dann nur unerheblich höher als der Beitrag für eine Teilkaskoversicherung. Denn beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung gilt der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Beitragshöhe zur Vollkaskoversicherung hängt neben dem Schadenfreiheitsrabatt davon ab, welche Selbstbeteiligung im Schadensfall der Versicherungsnehmer wählt.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung können außerdem mit Insassenunfallversicherung und einem Autoschutzbrief kombiniert und vervollständigt werden. Ebenfalls empfehlenswert: Der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt bei Streitigkeiten und trägt eventuelle Anwaltskosten.

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Darauf sollten Sie bei der Wahl IHRER Autoversicherung besonders achten!



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