Newsletter Newsletter An- und Abmeldung:


Name: E-Mail: Sicherheitsfrage:  oder 

Achtung! Bitte vervollständigen Sie Ihre Eingabe bei den markierten Feldern.

Pflegezusatzversicherung

Kinder haften für ihre Eltern!

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, absolut empfehlenswert. Denn obwohl seit 1995 jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlt, ist damit noch längst kein Rundum-Schutz garantiert. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegestufe einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann. Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreift, zahlt nicht wesentlich weniger.


Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben, sollten Sie vorsorgen. Denn wollen Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen, müssen Ihre Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist. Kinder haften für Ihre Eltern. Mit einer Pflegezusatzversicherung können sie ihre Eltern einem guten Pflegeheim anvertrauen oder eine Betreuung im vertrauten Zuhause ermöglichen.

 

Optimale Pflege im Alter

 

Und die Eltern haben kein schlechtes Gewissen, weil das Sozialamt ihre Kinder nicht dazu verpflichtet, das teure Heim selbst zu bezahlen. Nur wenige Pflegebedürftige können die anfallenden Kosten jahrelang aus eigener Tasche zahlen. Wer aber frühzeitig vorsorgt, kann die finanziellen Verhältnisse im Voraus optimieren.


Besprechen Sie dieses wichtige Thema mit einem unserer Versicherungsmakler vor Ort, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Familie zu finden. Fordern Sie alternativ ein unverbindliches Angebot an, oder nutzen Sie unseren Pflegeversicherung Vergleichsrechner für Pflegezusatzversicherungen.


Vergleichsrechner

Pflegezusatzversicherung

Exklusive Produktinfos

Hier erhalten Sie Ihre persönlichen
Informationsunterlagen und

  • Ihr maßgeschneidertes Angebot
  • Ihren individuellen Produktvergleich
jetzt Infos anfordern!

Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Pflegeheim
Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause so unglücklich, dass sie nicht mehr alleine aufstehen konnte. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt erfährt sie, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da ihre Kinder alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und ihre Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für ihre Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.
Schlaganfall
Herr M. ist 45 Jahre alt und erlitt vor kurzem einen Schlaganfall. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, mit der die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar ist.

Videos über Pflegezusatzversicherung

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung




Kurzinfo




Lustig: Altenheim oder Aida




Tel.   E-Mail info@die-wirtschaftsexperten.de | erstinformation | impressum | datenschutz
 © 2010 - 2024 Agentur Kröll - DIE WIRTSCHAFTSEXPERTEN GmbH & Co. KG