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Sterbegeldversicherung

Für Ihre Familie: Sterbefallvorsorge treffen

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Mit beiden Beinen im Leben will man sich noch keine Gedanken über eine Sterbefallversicherung machen. Aber auch Fragen wie „Wie soll meine Beerdigung aussehen? Und wer bezahlt sie?“ gehören zum irdischen Leben. Bis 1998 gehörte das Sterbegeld zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer schrittweisen Reduzierung wurde es im Jahr 2004 jedoch endgültig gestrichen. Hinterbliebene bleiben im Sterbefall also auf sich allein gestellt.

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Und oft trifft der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne eine hinreichende Rücklagenbildung. Dann belasten die Familie zusätzlich hohe Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sorgen Sie am besten rechtzeitig mit einer privaten Sterbefallversicherung vor.

Finden Sie die beste Absicherung für Ihre Familie mit einem unserer Versicherungsmakler vor Ort. Alternativ können Sie ein unverbindliches Angebot anfordern oder online Sterbefallversicherungen vergleichen.


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Produkt-Know-How

Wie soll Ihre letzte Ruhestätte aussehen?
Vier Bestattungsformen sind derzeit in Deutschland zulässig: Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung.

Die Erdbestattung, also die Beisetzung im Sarg, ist die traditionelle Form der Bestattung. Üblicherweise wird auf dem ausgewählten Friedhof über dessen Verwaltung eine Grabstelle gepachtet. Nach der Beisetzung wird sie bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg zunächst in einem Kremationsofen eingeäschert. Anders als bei der Erdbestattung ist für die Feuerbestattung eine ausdrückliche Willenserklärung des oder der Verstorbenen bzw. eine entsprechende Anordnung der Angehörigen erforderlich. Nach der Einäscherung wird die Urne beigesetzt - üblicherweise in einer dafür vorgesehenen Urnengrabstelle. Die Urnenbeisetzung ist allerdings auch in einem traditionellen Grab oder zur See möglich.

Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Die Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Meer in die Tiefe gesenkt. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Karte mit den Koordinaten der Bestattungsstelle.

Bei der Baumbestattung, einer Sonderform der Feuerbestattung, die noch nicht in ganz Deutschland möglich ist, wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten erworben beziehungsweise neu gepflanzt werden. Für die Dauer der Eintragung dieser Bestattungsform in das Grundbuch ist ein Zeitraum zwischen 60 und 99 Jahren wählbar.
Mit welchen Kosten ist bei einer Beerdigung zu rechnen?
Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.

Beispielrechnung für eine Erdbestattung:

Einfache Bestattung - Aufwändige Bestattung
Grabstein: 600 € bis 3.000 €
Sarg: 300 € bis 3.000 €
Kränze/Blumen: 150 € bis 800 €
Trauerredner: 300 € bis 300 €
Trauerfeier: --- bis 500 €
Karten: 100 € bis 300 €
Grabbepflanzung: 110 € bis 260 €

Summe: 1.560 € bis 8.160 €

Friedhofs- und Bestattungsgebühren* 500 € bis 3.500 €

Gesamtsumme 2.060 bis 5.060 € 8.660 bis 11.660 €
* Gebühren werden gemeindeabhängig erhoben und unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde erheblich voneinander.

Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €.
Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum für Familennutzung rechnen.

Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen.

Ja nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.
Was passiert im Leistungsfall bei einer Sterbegeldversicherung?
Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt.

Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.
Was sollten Sie noch wissen?
• Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar.
• Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden.
• Der Versicherungsschutz ist lebenslang.
• Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z.B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
• Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen.
• Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.

Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. D.h. tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.
Mit Sterbegeld erbschaftssteuerfrei vererben
Wie weiter vorne bereits erwähnt, wird die Leistung einer Sterbegeldversicherung erbschafts- und einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Selbst wenn Ihre Rücklagen für Ihre Wunschbestattung ausreichen, bietet eine Sterbegeldversicherung wegen des Steuervorteils eine interessante Möglichkeit, Geld zu vererben. Sie können auf diese Weise z.B. einen Betrag an Ihre Kinder weitergeben, mit dem die eventuell anfallende Erbschaftssteuer auf Immobilien
beglichen werden kann. Nicht selten müssen Kinder das Elternhaus verkaufen, da nicht genug Mittel für die Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen. Ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen diese Sorgen!
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