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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Ein Muss für jeden Eigentümer!

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Eigentümer. Denn Ihre Verantwortung reicht über die Hofeinfahrt hinaus. Ob jemand auf dem ungeräumten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt, oder ein schwerer Baum auf das anliegende Grundstück fällt – den Schaden tragen Sie bzw. Ihre Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Und Ihre Bemühungen zur Schadenvorbeugung müssen Sie in Streitfällen beweisen.

Erfahren Sie von Ihrem Wirtschaftsexperten vor Ort, welches Tarifmodell für Ihre Immobilie günstig ist. Oder fordern Sie Informationsunterlagen und ein Angebot über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung online an. 


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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Klassiker
Im Winter kam der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nicht nach. Eine Passantin stürzte auf dem nicht geräumten Weg und brach sich ein Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung sowie Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 Euro geschätzt.
Vorhersehbarer Schaden
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und kleinere morsche Äste lagen auf dem Rasen. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und die Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 Euro geschätzt.
Gefährliche Treppe
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunterfiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken und eine Platzwunde am Hinterkopf zu. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Der Geschädigte machte gegenüber dem Vermieter Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 Euro geschätzt.
Parkplatz
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst die die Motorhaube und das Dach eines PKWs beschädigten. Der Eigentümer des Pkws forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 Euro geschätzt.

Videos über Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Erklärung




Produkt-Know-How

Haftungsgrundlagen:
§ 836 Abs. 1 BGB: „Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen
Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz
oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht
tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung
der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.“
Haftpflichtlösungen
Sind z. B. selbstgenutzte Einfamilienhäuser normalerweise im Deckungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten, sieht es bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern meist anders aus. Manche Tarife am Markt übernehmen auch das Risiko von mehreren vermieteter Wohneinheiten. Es empfiehlt sich, hier mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer Rücksprache zu halten, ob Art und Umfang der von Ihnen vermieteten Immobilien noch in den vorhandenen Deckungsumfang fallen.
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