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Auslandskrankenversicherung

Maßgeschneiderte Krankenversicherung für Globetrotter!

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert


Für Urlauber, Touristen und kurze Geschäftsreisen (je max 56 Tage) gibt es eine sehr günstige und sinnvolle Reisekrankenversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres (je max. 56 Tage).


Folgende Reisende benötigen jedoch eine besondere Auslandskrankenversicherung:


Richtung OUT (of Germany):

  • weltweite Reisen inkl. NAFTA-Länder max 6 Monate     (57 Tage - 185 Tage)
  • weltweite Reisen inkl. NAFTA-Länder max 12 Monate   (57 Tage - 1 Jahr)
  • Au-pairs weltweit außer USA, Kanada und Mexiko         (1 Monat - 2 Jahre)
  • Sprachschüler, ausländische Studenten, Doktoranden   (1 Monat - 4 Jahre)
  • Deutsche in NAFTA-Länder mit J1/J2 u. F1/F2 Visum     (1 Tag - 1 Jahr)
  • Auswanderer, Expatriates, Residenten, Langzeitreisen   (6 Monate - 5 Jahre)
  • Auswanderer, Residenten                                                (1 Monat - unbegrenzt)


Richtung IN:

  • Au-pairs in Deutschland                                                    (1 Monat - 2 Jahre)
  • Sprachschüler, ausländische Studenten, Doktoranden    (1 Monat - 4 Jahre)
  • Krankenversicherung für ausländische Gäste in der EU  (1 Tag - 2 Jahre)
  • Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU      (1 Tag - 92 Tage)
  • ausländische Saisonarbeiter und Erntehelfer                   (1 Tag - 90 Tage)
  • Chinesische Geschäftsleute und deren Familien              (3 Monate)
  • Ausländer in der EU                                                          (1 Monat - 5 Jahre)


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Vergleichsrechner Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie übernimmt Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinische Versorgung beansprucht.

Produkt-Know-How

Know-How zum Produkt Auslandskrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie übernimmt Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinische Versorgung beansprucht. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden, und bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u. a. folgende Aufwendungen für vor Ort erforderliche Heilbehandlungen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation, schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung, ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel, ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland, Überführung bei Tod. Nicht versichert sind jedoch Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen. Bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen sind nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für Einzelpersonen gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien). Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium, etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist, dass Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht immer mitversichert sind.
Auslandskrankenversicherung
Wenn einer eine längere Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen. In keinem Reisegepäck sollte die Auslandkrankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.
Reiserücktrittskostenversicherung
Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung kann man abschließen, muss man aber nicht. Sie zahlt häufig nur bei eindeutiger Beweislage. Denn hier ist der Versicherte in der Beweispflicht: Wird er bestohlen, muss er nachweisen, seine Sachen im Auge behalten zu haben. Das ist häufig schwierig bis unmöglich. Wer aber sein Gepäck bewacht, der wird auch nicht bestohlen und benötigt auch keine Versicherung.

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